Steuersätze einstellen

Warum du hier nichts eintippst — und wo der Satz einer Rechnung wirklich herkommt.

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⚠️ Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In deinem Land gelten andere Vorschriften.

Das betrifft nur diesen Text, nicht die Software. Zirko rechnet mit den Steuersätzen deines Landes und kennt dessen Pflichtangaben auf der Rechnung.

Die häufigste Frage zuerst: In diesem Reiter stellst du nichts ein. Er ist eine Liste zum Nachschlagen. Welcher Satz auf eine Rechnung kommt, entscheidest du am Kunden und im Abschlussblock des Belegs.

Einstellungen → Rechnungswesen → Steuersätze.

Was dort steht

Oben die Sätze deines Betriebslands, darunter aufklappbar die Sätze aller übrigen Länder, in denen Zirko arbeitet. Je Land steht ein Datum: „Stand: …".

Diese Steuersätze pflegt Zirko zentral, sie lassen sich nicht bearbeiten. Die Sätze der EU-Länder gleichen wir monatlich gegen zwei unabhängige Quellen ab, die übrigen Länder halbjährlich. Alle Angaben ohne Gewähr; Zirko erbringt keine steuerliche Beratung.

Für Deutschland stehen dort 19 % und 7 %, dazu die Null-Prozent-Fälle: innergemeinschaftliche Lieferung, Organschaft, Photovoltaik, Reverse Charge, Kleinunternehmer, Grundstück und Ausfuhr. Österreich führt 20 %, 13 % und 10 %, die Schweiz 8,1 %, 3,8 % und 2,6 %.

Alte Sätze — die deutschen 16 % und 5 % aus 2020, die schweizerischen 7,7 % — stehen bewusst nicht in der Liste. Sie gehören zu Belegen von damals, nicht zu einer neuen Rechnung.

Wo der Satz einer Rechnung herkommt

Jeder neue Beleg bringt seinen Satz schon mit, in dieser Reihenfolge:

  1. Kleinunternehmer? Ist im Reiter DATEV der Schalter Kleinunternehmer an, steht dessen 0-%-Satz da.
  2. Sonst der Satz des Kunden. Jeder Kunde bekommt beim Anlegen den Regelsatz deines Landes. Arbeitest du für ihn dauerhaft anders, etwa mit Reverse Charge, änderst du es dort einmal.
  3. Sonst der Regelsatz deines Landes: 19 % in Deutschland, 20 % in Österreich, 8,1 % in der Schweiz.

Ändern kannst du ihn im Abschlussblock unter Umsatzsteuer (Schweiz: MWST), für den ganzen Beleg — nicht je Position. Wechselst du im Entwurf den Empfänger, zieht ein unberührter Satz mit; einen bewusst gewählten lässt Zirko stehen. Ohne Satz geht kein Beleg mit Summen hinaus, auch kein Angebot, und der Editor zeigt Steuersatz fehlt.

Eine Ausnahme: Stornorechnung, Rechnungskorrektur und Aufhebungsdokument zeigen — schon im Entwurf — den Steuervermerk und das Papierformat der Rechnung, die sie berichtigen, nicht die aktuelle Lage deines Betriebs. Hast du deinen Steuerstatus seither geändert, gilt für diesen einen Beleg trotzdem die Lage von damals.

Reverse Charge und Kleinunternehmer

Beides ist kein Schalter, sondern ein Steuersatz mit 0 % — und das ist richtig so: Auf der Rechnung muss der Grund stehen, nicht nur die Null.

  • Reverse Charge (§ 13b UStG in Deutschland, Bauleistung nach § 19 Abs. 1a in Österreich) wählst du am Kunden oder im Abschlussblock des Belegs. Zirko trägt dabei die passende Kategorie in die E-Rechnung ein.
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG, in Österreich § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, in der Schweiz Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG) gibt es ebenfalls als Satz, in jedem Land außer den USA. Zusätzlich gibt es einen Schalter „Kleinunternehmer" im Reiter DATEV. Er belegt jeden neuen Beleg mit diesem Satz vor, noch vor dem Satz des Kunden — bei einem Kleinunternehmer geht die Steuerschuld nicht über. Außerdem steuert er das Erlöskonto und speist die Pflichtangaben-Prüfung deiner Belege.

In der Schweiz steht dann keine Steuer auf dem Beleg. Wer nicht im MWST-Register eingetragen ist, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen (Art. 27 Abs. 1 MWSTG). Mit diesem Satz — und bei eingeschaltetem Schalter mit jedem 0-%-Satz — zeigen Beleg und Editor weder Steuer- noch Nettozeile, nur den Gesamtbetrag. Auch die Zahlungsaufstellung führt dann keine MWST-Spalte, solange keine der Abschlagsrechnungen Steuer ausweist. Wählst du trotzdem einen Satz mit Steuer, steht er auf dem Beleg — und du schuldest ihn (Abs. 2).

In Italien entscheidet das Besteuerungsregime. Die Kleinunternehmerregelung ist dort das Pauschalregime (regime forfettario). Ist unter Einstellungen → Unternehmen → Betriebsdaten ein Besteuerungsregime gesetzt, gilt es; nur wenn es leer ist, zählt der Schalter. Danach richten sich der vorbelegte Satz, der Pflichtvermerk auf dem Beleg und das Regime in der E-Rechnung.

Eigene Sätze anlegen

Das geht nur für Betriebe in den USA, weil dort die Sätze je Ort und Bezirk verschieden sind und keine zentrale Liste sie abbilden kann. Ein eigener Satz besteht dort aus bis zu vier benannten Bestandteilen, zusammen höchstens 30 %.

Für alle anderen Betriebsländer gibt es keine eigenen Sätze.

Kanada ist der einzige Fall mit Steuergebieten: Die Liste ist dort nach Provinz gegliedert.

Gilt für: DE · AT · CH

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